Forderungen

Der VDGS setzt sich dafür ein bzw. fordert, dass:

  1. die Gerichtssprache vor deutschen Gerichten die deutsche Sprache ist und bleibt
  2. die weltweit bekannte deutsche Marke „Dipl.-Ing.“ für gut ausgebildete Ingenieure und Naturwissenschaftler im neuen System des Bachelor– und Masterstudiums als Dipl.-Ing. (BA) und Dipl.-Ing. (MA) erhalten bleibt bzw. auf gesetzlicher Regelung neu eingeführt wird
  3. die deutschen Richter(innen), Firmen, Versicherungen, Behörden und Bürger(innen) einfach, schnell und preiswert den - für die anstehende Problemlage - „richtigen“ Sachverständigen bzw. Experten finden
  4. die Mitglieder des VDGS, die deutschen und ggf. europäischen Richter- (innen) mit soliden, neutralen, fachlich überdurchschnittlichen ö.b.u.v. Sachverständigen und Gutachtern versorgen können
  5. die gesetzlichen Grundlagen der Honorierung der Sachverständigenleistungen i.S. des Marktes, der Leistungsgerechtigkeit, Gerichtsbezogenheit und Rationalisierung novelliert werden
  6. die persönliche Verantwortung von Ingenieuren, Kaufleuten, Juristen, Ärzten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und sonstigen Freiberuflern erhalten bleibt und ausgebaut wird
  7. das Primat nachwuchsfördernder Bildung und Forschung sowie Erfahrungsaustausch weiterhin gefördert und aufgestockt wird
  8. (die Altersgrenzen situativ angehoben bzw. gänzlich (i.S. der Diskriminierung) aufgehoben werden) Durch BGH-Urteil ist die Altersgrenze aufgehoben worden
  9. deutschland- und ggf. europaweit Sachverständige, Experten und Havariekommissare jeweils unverzüglich zur Verfügung stehen
  10. die deutschen Gerichte möglichst von Bagatellverfahren entlastet werden, u.a. durch Vorschaltung von Mediationsverfahrensstufen und Fachschlichtungen bei Ombudsstellen.